Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der decocity Sonnenschutz GmbH & Co. KG, Blissestraße 6, 10713 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“). Stand: Juli 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren — insbesondere Standard- und Maßanfertigungen im Bereich Licht-, Sicht- und Sonnenschutz — sowie über Aufmaß-, Montage- und sonstige Dienst- und Werkleistungen, die ein Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“) mit der decocity Sonnenschutz GmbH & Co. KG, Blissestraße 6, 10713 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 53028 B, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FuPo Konzepte GmbH (Geschäftsführer: Stefan Pohl, Henry Funke), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 310182245, Telefon +49 (0) 30 887 284 04, E-Mail mail@decocity.de, abschließt.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit diese AGB unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer enthalten, ist dies jeweils ausdrücklich kenntlich gemacht.

§ 2 Vertragsschluss

Für die von uns zu erbringenden Leistungen ist die Auftragsbestätigung in Textform maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Noch nicht angenommene Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Über unsere Website (insbesondere den Online-Konfigurator) übermittelte Anfragen und Konfigurationen stellen kein verbindliches Angebot und keinen Vertragsschluss dar; sie dienen der Vorbereitung eines individuellen Angebots. Auf der Website dargestellte Produkte, Preise und Konfigurationen sind unverbindlich.

Ist eine bestellte Ware oder ein bestellter Stoff nicht nur vorübergehend nicht verfügbar (z. B. weil eine Kollektion ausgelaufen ist), sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung anzubieten. Ist dem Auftraggeber die Ersatzleistung nicht zumutbar oder ist auch eine gleichwertige Leistung nicht verfügbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die gewählte Konfiguration produktionstechnisch nicht umsetzbar ist, sind wir berechtigt — soweit dem Auftraggeber zumutbar —, das Produkt geringfügig anzupassen (z. B. geringfügige Änderung der Einteilungs- oder Fertigungsmaße), sofern es im Übrigen der bestellten Konfiguration entspricht. Wir informieren den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Lehnt der Auftraggeber die Anpassung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung ab, gilt der Vertrag als aufgehoben; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

§ 3 Preise

Alle von uns gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Liefer-, Versand- oder Montagekosten werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Lieferung bzw. Übergabe der Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Bei Auftragsvergabe wird eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Die bestellte Ware wird erst nach Zahlungseingang produziert und für die Lieferung vorbereitet. Der Restbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Lieferung bzw. nach Abschluss der Montage fällig.

Der Auftraggeber kann unter folgenden Zahlungsarten auswählen: Vorabüberweisung, Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal sowie Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte bei Abholung der Ware.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen — gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern können wir zudem die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Aufmaß und Maßverantwortung

Wird das Aufmaß durch uns oder von uns beauftragte Personen genommen, tragen wir die Verantwortung für die Richtigkeit der ermittelten Maße.

Übermittelt der Auftraggeber die Maße selbst (z. B. über den Online-Konfigurator, telefonisch, per E-Mail oder im Showroom), trägt er allein die Verantwortung für deren Richtigkeit. Auf Basis solcher Kundenmaße gefertigte Waren sind vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen, soweit die Abweichung auf fehlerhaften Maßangaben des Auftraggebers beruht. Ein solcher Fall stellt keinen Mangel der Ware dar.

Der Auftraggeber hat vor dem Aufmaß-Termin sicherzustellen, dass die betreffenden Fenster, Türen bzw. Montageflächen zugänglich und die für das Aufmaß erforderlichen baulichen Gegebenheiten erkennbar sind.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang und Transportschäden

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform; genannte Lieferzeiten sind im Übrigen unverbindliche Richtwerte. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch Vorlieferanten, wenn und soweit wir die Lieferung für die konkrete Bestellung des Auftraggebers veranlasst haben. Beiden Seiten steht das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung durch Vorlieferanten unmöglich geworden ist.

Sollten wir vereinbarte Lieferzeiten nicht einhalten können, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu setzen. Liefern wir auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine zum Zeitpunkt des Rücktritts geleistete Anzahlung wird erstattet; gegenüber Unternehmern jedoch nur insoweit, wie wir nicht bereits nachweisbar Aufwendungen getätigt haben, insbesondere für bereits in Produktion befindliche Maßanfertigungen, die nicht anderweitig verwendbar sind. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Verzögert sich die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik, Epidemien, behördliche Anordnungen), verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teilleistungen für den Auftraggeber nutzbar sind; hierdurch entstehende zusätzliche Versandkosten tragen wir.

Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe an ihn (oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person) über, unabhängig von der Versandart. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf ihn über.

Der Auftraggeber wird gebeten, gelieferte Ware bei Erhalt auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und erkennbare Schäden möglichst bei Annahme auf den Versanddokumenten vermerken zu lassen sowie uns zu informieren. Für Verbraucher gilt: Die Unterlassung dieser Prüfung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

§ 7 Montage und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Ist die Montage durch uns vereinbart, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung und Montage ohne wesentliche Hindernisse und Verzögerungen ausgeführt werden kann. Insbesondere hat er zu gewährleisten, dass das Lieferfahrzeug soweit wie möglich unmittelbar an das Gebäude anfahren und dort entladen werden kann, die Montageorte frei zugänglich und freigeräumt sind und ein Stromanschluss zur Verfügung steht.

Entstehen Mehrkosten durch vermeidbare Transportwege oder wird die Ausführung des Auftrags durch vom Auftraggeber zu vertretende, vermeidbare Behinderungen verzögert, sind wir berechtigt, diese Kosten (Arbeitszeit, Fahrtkosten usw.) nach vorheriger Ankündigung gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber hat uns vor Montagebeginn auf nicht sichtbare Leitungen (Strom, Wasser, Gas) und sonstige verdeckte Besonderheiten im Bereich der Bohr- und Befestigungspunkte hinzuweisen, soweit sie ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen. Für Schäden an solchen Leitungen, auf die wir nicht hingewiesen wurden und die auch bei fachgerechter Prüfung nicht erkennbar waren, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

Für Leistungen von Fremdfirmen, die der Auftraggeber selbst beauftragt hat (z. B. Montage durch Dritte), übernehmen wir keine Haftung. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf eine unsachgemäße Montage durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen ist.

§ 8 Abnahme und Annahmeverzug

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Waren, die nach seinen Spezifikationen angefertigt wurden (Maßanfertigungen), abzunehmen bzw. entgegenzunehmen.

Vereinbarte Montageleistungen hat der Auftraggeber nach Fertigstellung abzunehmen, sofern sie frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert, oder wenn er die montierte Anlage in Gebrauch nimmt. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; die Mängelrechte des Auftraggebers bleiben insoweit unberührt.

Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Ware oder der Ermöglichung der Montage in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Für die Dauer des Annahmeverzugs können wir die uns tatsächlich entstehenden, angemessenen Lagerkosten berechnen.

§ 9 Beschaffenheit der Produkte

Handelsübliche Abweichungen der bestellten Gegenstände hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Gestaltung oder Toleranzen in Farbe und Struktur von natürlichen Werkstoffen (z. B. Hölzer, textile Naturprodukte) bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und keine gesonderte Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.

Farbdarstellungen auf Bildschirmen (insbesondere im Online-Konfigurator und auf Produktabbildungen der Website) können technisch bedingt von den tatsächlichen Farben der Ware abweichen. Solche darstellungsbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Auf Wunsch stellen wir vor der Bestellung Stoff- bzw. Materialproben zur Verfügung.

Die in dem zum Produkt gehörenden Begleitmaterial angegebenen Bedienungs- und Wartungshinweise sind zu beachten. Nur so lässt sich ein einwandfreies Funktionieren der Anlagen sicherstellen. Für Funktionsverlust infolge unsachgemäßer oder ausbleibender Wartung übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft.

Die bestellte Ware ist für die gewöhnliche Verwendung unter üblichen Bedingungen vorgesehen. Ist eine ungewöhnliche Verwendung oder der Einsatz unter extremen Bedingungen beabsichtigt, oder ergeben sich aus dem Betrieb der Anlagen besondere Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt, hat der Auftraggeber uns dies vor Vertragsabschluss anzuzeigen. Die Prüfung der Eignung der Ware für den konkret beabsichtigten Verwendungszweck sowie die Einhaltung etwaiger baurechtlicher Vorschriften obliegen dem Auftraggeber, soweit keine gesonderte Beratung hierzu vereinbart wurde.

§ 10 Gewährleistung

Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten für Mängel der Ware und der Montageleistung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und -fristen.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ergänzend: Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder — außer bei nur unerheblichen Mängeln — vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11 sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist; in diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers zunächst auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Fehlschlagen, Verweigerung oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.

Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei Störungen und Schäden, die auf natürlichem Verschleiß von Anlage und Bedienelementen, auf unsachgemäßer oder falscher Installation, Bedienung oder Stromversorgung durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unterlassener oder fehlerhafter Wartung, auf der Verwendung nicht von uns freigegebener Bauteile oder Verbrauchsmaterialien oder auf höherer Gewalt (insbesondere Sturm, Feuer, Blitzschlag, Explosion) beruhen und nicht von uns zu vertreten sind.

§ 11 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie — auch bei einfacher Fahrlässigkeit — für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen sicherungshalber ab; wir nehmen die Abtretung an. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers frei.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Kollektionen, Muster und Warenträger, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist unter https://decocity.de/de/widerruf abrufbar und wird dem Auftraggeber zudem vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere nach Maß gefertigte Plissees, Rollos, Jalousien, Vorhänge, Markisen und vergleichbare Maßanfertigungen.

§ 14 Entwürfe, Planungsunterlagen und Referenzen

Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Planungen und Berechnungen bleiben bei uns. Derartige Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, insbesondere nicht zur Einholung von Vergleichsangeboten.

Wir sind berechtigt, abgeschlossene Aufträge in anonymisierter Form (z. B. Fotografien montierter Anlagen ohne Nennung des Auftraggebers und ohne Rückschlüsse auf dessen Identität) als Referenz für unsere eigene Werbung zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen; eine namentliche Nennung des Auftraggebers erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.

§ 15 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter https://decocity.de/de/datenschutz.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

§ 17 Änderungen und Nebenabreden

Alle von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail). Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Berlin und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.