AGB – Decocity Sonnenschutz GmbH & Co.KG

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der decocity GmbH&Co. KG, vertreten durch Stefan Pohl und Henry Funke,

Blissestraße 6, 10713 Berlin, HRA Nummer: 53028B, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 310182245 und den Verbrauchern und Unternehmern, die über

uns neue Waren kaufen.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Für die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich

schriftlich vereinbart wird.

Noch nicht angenommene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auftragsgemäß gelieferte Maßartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

§ 3 PREISE

Alle unsere genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 4 ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Die Lieferung bzw. Übergabe der Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Bei Auftragsvergabe wird eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes fällig.

Die bestellte Ware wird erst unmittelbar nach Zahlungseingang produziert und für den Versand vorbereitet.

Der Auftraggeber kann unter folgenden Zahlungsarten auswählen: Vorabüberweisung, Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal sowie Barzahlung oder Zahlung

mit EC-Karte bei Abholung der Ware.

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung

durch Vorlieferanten, wenn und soweit der Auftragnehmer die Lieferung für die konkrete Bestellung des Auftraggebers veranlasst hat.

Beiden Seiten steht das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung durch Vorlieferanten unmöglich geworden ist. Sollten wir die

angegebenen Lieferzeiten nicht einhalten können, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nachlieferung gewähren. Liefern wir auch bis zum Ablauf dieser Frist

nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Eine zum Zeitpunkt des Rücktritts geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber erstattet, jedoch nur insoweit, wie nicht

bereits der Auftragnehmer Aufwendungen nachweisbar getätigt hat. Insbesondere erfolgt keine Erstattung für bereits in Produktion befindliche Ware, sofern diese

nicht auch anderweitig für den Auftragnehmer verwendbar ist. Dabei wird vermutet, dass dies bei Maßanfertigungen für den Auftraggeber nicht der Fall ist.

§ 5 BESCHAFFENHEIT UNSERER PRODUKTE

Handelsübliche Abweichungen der bestellten Gegenstände hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Gestaltung oder Toleranzen in Farbe und Struktur von natürlichen

Werkstoffen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

Die in zu dem Produkt gehörenden Begleitmaterial angegebenen Wartungshinweise sind in jedem Fall zu beachten. Nur so lässt sich ein einwandfreies Funktionieren der

Anlagen sicherstellen. Für Funktionsverlust infolge unsachgemäßer oder ausbleibender Wartung kann keine Haftung übernommen werden.

Die bestellte Ware ist ausdrücklich nur für die gewöhnliche Verwendung unter üblichen Bedingungen freigegeben. Ist eine ungewöhnliche Verwendung oder der Einsatz

unter extremen Bedingungen vorgesehen, oder ergeben sich aus dem Betrieb der Anlagen Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen bzw. die Umwelt, ist

der Auftragnehmer verpflichtet, dies vor Vertragsabschluss bei uns anzuzeigen.

§ 6 HAFTUNG BEI MÄNGELN

Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln sind auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Dem Auftraggeber ist dabei vorbehalten, bei Fehlschlagen der

Nachbesserung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber

ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden und unstrittig sind.

Bei Vorliegen eines Mangels sind wir berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder durch eine neue, mangelfreie Sache zu ersetzen. Sollte auch der zweite

Nachbesserungsversuch fehlschlagen, ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nach dem Vertrag keine weiteren

Nachbesserungsversuche angemessen bzw. dem Auftragnehmer zumutbar sind. Stellen wir bei Untersuchung einer Mangelrüge keinen Mangel fest, trägt der Auftraggeber

die Kosten für die Untersuchung. Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Verweigerung der Annahme steht dem Auftraggeber bei geringfügigen oder unerheblichen

Mängeln nicht zu.

Ist der Auftraggeber zur Geltendmachung von Rechten verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Leistungserbringung zu setzen, so muss die Frist mindestens vier

Wochen betragen.

Sind für Nacherfüllungen unverhältnismäßig hohe Kosten absehbar, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Eine Unverhältnismäßigkeit ist dann gegeben,

wenn die Kosten für die Nacherfüllung mehr als 30 v.H. des Marktwertes der Kaufsache betragen.

Gewährleistungen sind ausgeschlossen für alle Störungen und Schäden infolge des natürlichen Verschleißes von Anlage und Bedienelementen, durch unsachgemäße

oder falsche Installation, Bedienung oder Stromversorgung, durch unterlassene oder fehlerhafte Wartung, durch höhere Gewalt, insbesondere Sturmschäden, Feuer,

Blitzschlag und Explosion. Wir leisten ebenfalls keine Gewähr für Störungen und Schäden infolge der Verwendung von nicht durch uns zur Verwendung mit unseren

Produkten freigegebenen Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Auftraggeber

aus unserer Geschäftsverbindung unser Eigentum, auch wenn sie weiterveräußert ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des

Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer

unverzüglich schriftliche Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Kollektionen, Muster und Warenträger, die

kostenlos zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum.

§ 8 ABÄNDERUNGEN

Alle von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 9 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des

Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

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